Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Dunkel Baustoff-Recycling-Zentum oHG
(„Unternehmen“) sind Bestandteil aller Verträge. Für den Verkauf im Fernabsatz bzw. Online-Handel, gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen, welche ergänzend auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Es wird davon ausgegangen, dass der schriftliche Vertrag unsere Vereinbarungen mit dem Kunden richtig und vollständig wiedergibt. Alle mündlichen Nebenabredungen, Erklärungen und Zusicherungen unserer Vertreter, unseres Verkaufspersonals sowie unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Dieses gilt gleichermaßen für eine Abänderung dieser Klausel.
(2) Soweit in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unternehmern gesprochen wird, sind darunter zu verstehen
a. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln,
b. juristische Personen des öffentlichen Rechts und
c. öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Soweit von Verbrauchern gesprochen wird, sind darunter natürliche Personen zu verstehen, die den Vertrag weder im Rahmen einer gewerblichen, noch einer selbständigen Tätigkeit abschließen.
(3) Unsere AGB gelten gegenüber Unternehmern ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferung oder Werkleistung vorbehaltlos ausführen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, gelten unsere AGB auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle laufenden Geschäftsbeziehungen und auch für zukünftige, selbst wenn unsere AGB nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.
(5) Unsere AGB gelten für Verträge, in denen wir uns zum Verkauf bzw. zur Lieferung beweglicher Sachen verpflichten (Kauf- und Werklieferungsverträge).
(6) Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer, in dem wir uns zur Ausführung von Bauleistungen verpflichten, sind Vertragsgrundlage die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Die VOB/B gilt vollständig.
§ 2 Lieferung
Die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Transportverluste oder -beschädigungen sind vom Kunden zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Kunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein ein.
§ 3 Lieferung frei Baustelle
Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem Schwerlast-Lkw befahrbar ist. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt.
Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden das Unternehmen von der Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden. Ist der Kunde Verbraucher, wird die rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, wenn die Belieferung des Unternehmens ohne dessen Verschulden nicht erfolgt. Bei Unternehmern wird die rechtzeitige Selbstbelieferung generell vorbehalten.
§ 5 Gewährleistung, Verjährung
Ist der Kunde Unternehmer überlässt er dem Unternehmen die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachlieferung/ Nachbesserung) zur Beseitigung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung fehl (§440 Satz 2 BGB), bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 437 Nr. 2 und 3 BGB.
Bei Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
Bei Verkauf von neuen beweglichen Sachen an Unternehmer sowie beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Verbraucher verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt. Soweit das Unternehmen gemäß nachstehenden Regelungen im Punkt „Haftung“ haftet, verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 6 Haftung
Das Unternehmen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die vereinbarten und in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Kunde jedoch die angebotene Ware oder sonstige Leistung nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
§ 8 Warenrücksendung und Rückgabe.
Sofern keine gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte (z. B. Widerruf im Fernabsatzgeschäft) bestehen, bedürfen Rückgaben der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden, sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
§ 9 Aufbewahrungspflicht
Bezieht der Kunde eine Werkleistung oder sonstige Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück und ist er nicht Unternehmer oder verwendet er diese als Unternehmer für seinen nichtunternehmerischen Bereich, ist er nach § 14b Abs.1 Satz 5 UStG verpflichtet, die Rechnungen bis zum Ende des übernächsten Jahres aufzubewahren.
§ 10 Lieferdatum
Das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum, soweit in der Rechnung nicht anders angegeben.
§ 11 Abtretung
Unternehmern ist die Abtretung von Rechten an Dritte ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet.
§ 12 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit einer Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, die Forderung resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis
§ 13 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen an denen kein Verbraucher beteiligt ist, ist der Sitz des Unternehmens-Betriebes, von dem aus die Leistung erbracht wird.
§ 14 Information zum Datenschutz.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Dunkel Baustoff-Recycling-Zentrum oHG
Berliner Straße 4
16727 Velten
E-Mail: dunkel@dunkel.berlin
Telefon: +49 (0) 3304 3991-0
Fax: +49 (0) 3304 3991-40
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Dunkel Baustoff-Recycling-Zentrum oHG ist unter der oben genannten Anschrift, beziehungsweise unter dunkel@dunkel.berlin zu erreichen.
Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener werden unter
http://dunkel.berlin/datenschutz bereitgehalten.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Das Unternehmen behält sich sein Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung vor, im Verkehr mit Unternehmern bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen Forderungen oder im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc.). Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung der Saldoforderung des Unternehmens. Die Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware gilt als im Auftrag des Unternehmens erfolgt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen („Fremdware“) vermischt, verbunden oder vermengt, so tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an das annehmende Unternehmen ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für das Unternehmen auf.
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware allein oder zusammen mit Fremdware, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an das die Abtretung annehmende Unternehmen ab. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Unternehmens zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von achtunddreißig Prozent. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Verträgen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der Vorbehaltsware entstehen, sowie Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück eines Dritten erwachsen. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung.
Baut der Kunde Vorbehaltsware als wesentlichen Bestandteil in ein eigenes Grundstück ein, so tritt er schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (einschließlich des Sicherheitsaufschlages von 30%) mit allen Nebenrechten an das die Abtretung annehmende Unternehmen ab. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen im Sinne der vorstehenden Ziffern tatsächlich auf das Unternehmen übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde darf mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren.
Das Unternehmen ermächtigt den Kunden widerruflich zur Einziehung der gemäß vorstehenden Ziffern abgetretenen Forderungen. Das Unternehmen wird von der Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Unternehmens hat der Kunde den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und umfassend Auskunft zu erteilen – wobei es nicht ausreicht, dem Unternehmen Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren – und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erlöschen die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
Der Kunde hat das Unternehmen unverzüglich unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die (voraus-) abgetretenen Forderungen zu unterrichten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach einmaliger Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde räumt dem Unternehmen das Recht zum Betreten seines Geländes, zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde.
Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als dreißig Prozent, so ist das Unternehmen insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Kunden verpflichtet.
§ 16 Alternative Streitbeilegung (VSBG).
Das Unternehmen nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Stand 01-2021
Besondere Geschäftsbedingungen der Dunkel Baustoff-Recycling-Zentum oHG für die Geschäftsabwicklung im Fernabsatz/ Onlinehandel
Für alle Waren, die der Kunde im Online-Shop der Dunkel Baustoff-Recycling-Zentum oHG („Unternehmen“) bezieht, gelten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens diese Besonderen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsabwicklung im Fernabsatz/ Onlinehandel ergänzend. Die besonderen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsabwicklung im Fernabsatz/ Onlinehandel angemessen zu ergänzen. Bei Widersprüchen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen bei der Geschäftsabwicklung im Fernabsatz/ Onlinehandel diese besonderen Geschäftsbedingungen vor.
§ 1 Angebot und Zustandekommen eines Vertrages
1. Die Darstellung der Produkte im OnlineShop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
2. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
3. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
4. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.
§ 2. Preise und Versandpauschalen
1. Die jeweils angebotenen Preise der Produkte und Dienstleistungen sind freibleibend.
2. Die angegebenen Versandpauschalen gelten für die angegebenen Lieferzonen.
§ 3 Widerrufsrecht
Sofern keine gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte (z. B. Widerruf im Fernabsatzgeschäft) bestehen, bedürfen Rückgaben der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden (Kommissionsware), sind grundsätzlich gemäß § 3.4 von der Rückgabe ausgeschlossen
§ 3.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Das Widerrufsrecht steht ausschließlich Käufern zu, die Verbraucher sind, d.h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB)
§ 3.2. Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 3.3. Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, abzüglich der entstandenen Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist bzw. die Ware wieder an uns nachweislich zurückgeführt wurde.
1. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
2. Auch Baustoffe können Sie uns selbst zurückgeben. Hierbei muss die Rückgabe ebenfalls an die Adresse erfolgen, von der Sie die Ware erhalten haben. Sofern Sie uns die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Widerruf nachweislich an uns zurückgesendet haben, schließen wir den Widerrufsvorgang, da dieser nicht wirksam erfolgte.
3. Wünschen Sie eine Abholung von Baustoffen, holen wir diese nach Terminabstimmung bei Ihnen ab. In diesem Fall nennen wir Ihnen die Kosten für den Rücktransport. Die Rücksendekosten betragen mindestens den Wert, der für die Zusendung berechnet wurde.
4. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 3.4. Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
1. zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
2. zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
3. Zur Lieferung von Waren die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
§ 4. Lieferung / Rücktrittsvorbehalt
1. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb der angegebenen Lieferzonen an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
2. Die Lieferzeiten werden jeweils bei den Artikeln angezeigt.
3. Die Lieferzeit beginnt ab dem Zeitpunkt des nachweislichen Zahlungseingangs zu der Bestellung. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt in Arbeitstagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage).
4. Lieferung der Ware erfolgt bis zur Bordsteinkante bzw. bis zum Abladeort. Die Anlieferung erfolgt mit schwerem LKW (40 Tonnen) zu der befahrbaren Baustelle. Soweit eine Lieferung an den Käufer nicht möglich ist, weil der Käufer unter der von ihm angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen werden konnte, obwohl der Lieferzeitpunkt mit dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
5. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertraglichen Leistung z.B. durch:
· ausbleibende Lieferfähigkeit durch den Hersteller des Produkts,
· aufgrund höherer Gewalt
behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer wird in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Die vom Käufer erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
§ 5. Zahlung, Verzug und Aufrechnung
1. Für den Käufer bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
· Vorkasse
· PayPal
Der Verkäufer behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten.
1. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. bei Nicht-Verbrauchern von 8 Prozentpunkten über dem von der EZB bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a zu fordern. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer zu, wenn die aufzurechnenden Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder vom Verkäufer als unbestritten anerkannt wurden. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6. Streitschlichtung
Online-Streitbeilegung: Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr
1. Erklärungspflicht nach § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir sind bestrebt, mögliche Meinungsverschiedenheiten aus unseren Vertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei möglichen Beschwerden können sich unsere Kunden jederzeit direkt an uns wenden, um gemeinsam eine akzeptable Lösung zu finden. Daher nehmen wir nicht an dem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teil. Sie erreichen uns per E-Mail unter dunkel@dunkel.berlin