Altlastensanierung im Raum Berlin und Brandenburg
Unsere Leistungen in der Altlastensanierung
Im Folgenden erfahren Sie mehr über unsere Sanierungsverfahren.
Alle Verfahren werden nach aktuellsten Standards und mit höchster Sorgfalt durchgeführt.
Schadstoffbeseitigung im Boden durch klassisches Auskoffern des auszutauschenden Bodens
Beschreibung:
Bei diesem Verfahren handelt es sich um das einfachste und wohl bekannteste Verfahren der Schadstoffbeseitigung. Der kontaminierte Boden wird mittels Bagger ausgekoffert und entsorgt. Die Baugrube wird entweder in geböschter Bauweise hergestellt, oder es wird ein Verbau (z.B. eine Spundwand oder ein Berliner Verbau) hergestellt.
Benötigte Ausrüstung
✓ Baustelleneinrichtung, in der Regel mit Personenschleuse und ggf. Reigenwaschanlage.
✓ Einrichtung einer Schwarz- / Weißbereichstrennung
✓ 1 Bagger mit Schutzbelüftungsanlage
✓ 1 – 2 Radlader mit Schutzbelüftungsanlage
✓ Zugelassene persönliche Schutzausrüstung für das Personal
✓ Ggf. Wasserreinigungsanlage
✓ Deckelcontainer oder Spezialcontainer (Entwässerungscontainer) zur Entwässerung
✓ ca. 5 Arbeitskräfte je Kolonne
Schadstoffbeseitigung im Boden durch das Wabenverfahren
Beschreibung:
Das Wabenverfahren ist besonders zur Sanierung kleinräumiger und tief liegender Bodenschäden geeignet. Das Prinzip beruht auf sechseckigen Stahlbohlen, die möglichst erschütterungsarm in den Boden eingerammt werden. Die Maße der Waben sind so gehalten, dass ein Schalengreifer den Boden direkt aus der Wabe hebt, und sauberen Füllboden einbringt. Die Form der Wabe ermöglicht einen überschneidungsfreien Aushub, da die benachbarte Wabe direkt angelegt werden kann. Nach dem Bodenaustausch wird das Profil wieder gezogen und an einer angrenzenden Stelle eingebracht. Beim Ziehen verdichtet sich der Boden von selbst. Das Verfahren erlaubt den Aushub wassergesättigten Bodens, ohne dass Grundwasserhaltungen notwendig sind. Die Tagesleistung ist deutlich höher, als bei Großlochbohrverfahren.
Benötigte Ausrüstung
✓ 1 Seilbagger mit Ramm- und Ziehvorrichtung (Hochfrequenzramme)
✓ 1 Bagger mit Schalengreifer und Verlängerung
✓ 1 bis 2 Radlader
✓ Spezialcontainer (Entwässerungscontainer) zur Entwässerung
✓ Wabenprofile
✓ Zugelassene Ausrüstung für den Arbeitsschutz
✓ ca. 5 Arbeitskräfte je Kolonne
Schadstoffsanierung im Boden mit dem Senkkastenverfahren
Beschreibung:
Das Senkkastenverfahren ist besonders zur Sanierung kleinräumiger Bodenschäden geeignet. Das Prinzip beruht auf rechteckigen Senkkasten, die in den Boden eingerammt werden. Somit ist das Ausheben des Bodens sowie das Einbringen von sauberem Füllboden mit gängigen Schalengreifern möglich. Nach dem Ziehen des Senkkastens muss der Boden verdichtet werden.
Benötigte Ausrüstung
✓ 1 Bagger mit Schalengreifer und Verlängerung
✓ 1 bis 2 Radlader
✓ Deckelcontainer oder Spezialcontainer (Entwässerungscontainer) zur Entwässerung
✓ Senkkästen
✓ Zugelassene Ausrüstung für den Arbeitsschutz
✓ ca. 5 Arbeitskräfte je Kolonne
Ex-Situ Bodensanierung als on-site Verfahren der Schadstoffbeseitigung
Beschreibung:
Bei diesem Verfahren wird der Boden mittels des klassischen auskofferungsverfahren ausgehoben. Es eignet sich insbesondere für organische Schäden im Boden. Der ausgekofferte Boden muss durch Sieben homogenisiert werden, d.h. es werden die Störstoffe ausgesiebt. Sodann wird der homogene Boden auf Behandlungsmieten bzw. Bio-Mieten vor Ort aufgesetzt. Zur Verbesserung der Sauerstoffversorgung können auch sogenannte Strukturverbesserer z.B. Rindenmulch, Holz oder Stroh eingemischt werden. Denkbar ist auch eine aktive Schauerstoffzufuhr von außen. Auch können gewisse, auf den Bodenschaden abgestimmte, Mikroorganismen zum Beschleunigen des Schadstoffabbaus zugegeben werden. Die Bio-Mieten müssen regelmässig umgeschichtet und befeuchtet werden. Dieses Verfahren ist sehr Abfallarm, da der ausgekofferte Boden am Ort wieder eingebaut wird.
Benötigte Ausrüstung
✓ 1 Bagger
✓ 1 bis 2 Radlader
✓ 1 mobile Siebanlage
✓ Ausreichend abgedichtete Fläche für die Bio-Mieten
✓ Zugelassene Ausrüstung für den Arbeitsschutz
✓ ca. 5 Arbeitskräfte je Kolonne
Asbest- und KMF-Beseitigung (insbesondere schwach gebundenes Asbest gem. TRGS 519)
Beschreibung:
Vor dem Abriss eines Gebäudes steht der Innenabbruch. Hierbei müssen insbesondere diejenigen gefährlichen Baustoffe ausgebaut werden, die beim Abriss zur Freisetzung von gefährlichen Fasern führen. Aber auch im eingebauten Zustand stellen diese Baustoffe eine gewisse Gefahr dar, so dass diese Baustoffe auch unabhängig vom Abriss eines Gebäudes unter Umständen entfernt werden müssen.
Für die Asbestsanierungen gilt die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Man Unterscheidet zwischen gebundenem Asbest, schwach gebundenem Asbest und Spritzasbest. Da die Beschädigung von Asbestprodukten zur Freisetzung der gefährlichen Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Während bei gebundenem Asbest zum Teil von einer Unterdruckhaltung abgesehen werden kann, ist bei schwach gebundenem Asbest und Spritzasbest eine Einhausung und Unterdruckhaltung zwingend vorgeschrieben. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Unterdruckhaltung muss überwacht und protokolliert werden. Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden. Es sind spezielle, zugelassene Schutzausrüstungen (insbesondere Atemfilter) für die Sanierungskräfte vorgeschrieben.
Für die KMF-Sanierung gilt die TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Künstliche Mineralfaser). Da der unsachgemäße Umgang mit KMF-Baustoffen zur Freisetzung der Fasern führt, kann es sinnvoll sein, die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abzuschotten. In der Regel kann bei KMF-Sanierungen von einer Unterdruckhaltung abgesehen werden. In jedem Fall ist für die Sanierungskräfte geeignete Schutzausrüstung vorgeschrieben.
Benötigte Ausrüstung
✓ Klasse-H Staubsauger
✓ Unterdruckhaltesysteme
✓ Personenschleuse
✓ Materialschleuse
✓ Ggf. Verfestigungsmittel
✓ Geeignete Container
✓ Zugelassene Ausrüstung für den Arbeitsschutz
✓ Bei schwachgebundenem Asbest: Mindestens eine nach TRGS 519, Anlage 3 geschulte und verantwortliche Person nebst Stellvertreter
✓ Mind. 5 Arbeitskräfte